Informationen zu den Bestimmungen ab dem 26.04.2021

Liebe Eltern der Saatschule,
heute hat uns das Ministerium per Mail informiert, dass ab sofort unter Beachtung, welcher Inzidenzwert in einem Kreis oder der kreisfreien Stadt festgestellt wurde, vor Ort entschieden wird, ob in einer Schule Wechsel- oder Distanzunterricht stattfindet:

„Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.
Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Maßgeblich ist die oben erwähnte Feststellung des MAGS. Sie kann frühestens am Freitag, 23. April 2021, erfolgen. In der Konsequenz treten die Beschränkungen rechtlich am Sonntag als „übernächstem Tag“ in Kraft.
Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht fort. Die Hinweise aus vorangegangenen Schulmails gelten dementsprechend weiter.“

Wir gehen also wegen der in der Presse veröffentlichten Inzidenz der vergangenen Tage davon aus, dass bei uns in der nächsten Woche Distanzunterricht stattfinden wird. Eine genauere Angabe haben wir auch von MAGS noch nicht erhalten.
Grundsätzlich klingt es für uns so, dass wir wohl in den nächsten Wochen immer sehr kurzfristig informiert werden. Sie erhalten aber immer so schnell wie möglich immer alle Informationen, die wir bekommen.

Herzliche Grüße und weiterhin beste Gesundheit!

Andrea Offermann und Tanja Weihrauch