Maskenpflicht bis 02.04.2022

Liebe Eltern der Saatschulkinder,

zum sonnigen Wochenende hier noch aktuelle Informationen.

Das Ministerium teilt in dem heute erschienenen Schreiben an die Schulen u.a. mit:

Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Den gesamten Text können Sie unter der Seite des Ministeriums gerne nachlesen.

Das bedeutet also, dass sich für Ihre Kinder zunächst einmal nichts ändert.

Ich wünsche Ihnen allen ein besonders erholsames und heiteres Wochenende

Andrea Offermann